Bern (bvet). Ab dem 1. Januar 2011 braucht es für Pferde aus der Schweiz, die länger als 7 Tage in der Europäischen Union EU sind, für die Rückkehr ein amtstierärztliches Zeugnis. Dies gilt auch für Pferde aus dem EU-Raum bei Aufenthalten in der Schweiz von mehr als 7 Tagen.