Bis Mai 2011 konnten Pferde mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent verkauft werden
Bonn (agrar-PR). Seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 12. Mai entschieden hat, dass der ermäßigte Steuersatz auf Pferde in Deutschland nicht mehr angewendet werden darf, gilt der Normalsatz von 19 Prozent auch beim Pferdehandel. Das wird auf alle Lieferungen von lebendigen Pferden angewendet, unabhängig von ihrer Bestimmung.